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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Havixbeck e.V. findest du hier .
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Die Jugend der Ortsgruppe Havixbeck e. V. ist in ihrer Selbständigkeit ein öffentlich anerkannter Kinder- und Jugendverband. Sie ist integrierter Teil der Ortsgruppe Havixbeck e. V. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG).
Die Jugend orientiert ihre Arbeit an den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und den gemeinsam vom Jugendtag für den Kinder- und Jugendverband vereinbarten Zielen.
Gegenseitiges Vertrauen, Glaubwürdigkeit, gemeinschaftliches Handeln sowie die Übereinstimmung von Wort und Tat bilden dabei die Grundlage des verbandlichen Umgangs. Sie begründen die menschliche Qualität der Mitglieder und die Stärke der Jugend.
Die Jugendordnung basiert auf § 11 der Satzung der Ortsgruppe Havixbeck e. V. und dem „Leitbild der DLRG-Jugend“.
Die Jugend der Ortsgruppe Havixbeck e. V., im folgenden Jugendgruppe genannt, bilden die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Ortsgruppe bis einschließlich 26 Jahre und die von ihnen, unabhängig vom Alter, gewählten Vertreter/innen und benannten Mitarbeiter/innen.
Die Jugendgruppe ist fester Bestandteil der Ortsgruppe und an deren Satzung gebunden. Sie gestaltet ihr Gruppenleben selbständig.
Die Jugendgruppe arbeitet selbständig gemäß § 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), sie verfügt über ihre finanziellen Mittel in eigener Verantwortung.
Organe der Jugendgruppe sind
Die Besetzung der Jugendvorstandsmitglieder soll möglichst geschlechtsparitätisch erfolgen.
Folgende Ressorts können gebildet werden:
Der Jugendtag erlässt bei Bedarf Bestimmungen, die der Ausführung dieser Jugendordnung dienen.
Die Auflösung der Jugendgruppe kann nur in einem zu diesem Zweck mindestens 6 Wochen vorher einberufenen außerordentlichen Jugendtag mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Bei Auflösung der Jugendgruppe fällt deren Vermögen der Ortsgruppe zu.
Diese Jugendordnung tritt mit Beschlussfassung durch den Jugendtag am 24.01.2017 in Kraft. Damit verlieren alle bisherigen Fassungen der Jugendordnung der Ortsgruppenjugend ihre Gültigkeit.
Der Vorstand der Ortsgruppe gab auf seiner Vorstandssitzung am 15.02.2017 seine Zustimmung zu dieser Jugendordnung.
gez. J. Zumbusch | gez. V. Brockhausen | |
Jugendvorsitzender | 1. Vorsitzender |
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