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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Havixbeck e.V. findest du hier .
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Die Ortsgruppe Havixbeck der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft ist eine Gliederung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V., die am 19. Oktober 1913 gegründet wurde.
Sie führt den Namen
"Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Ortsgruppe Havixbeck",
abgekürzt
"DLRG Ortsgruppe Havixbeck".
Die DLRG Ortsgruppe Havixbeck ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Coesfeld einzutragen. Nach der Eintragung führt sie den Zusatz e.V..
Ihr räumlicher Tätigkeitsbereich umfasst im Lande Nordrhein-Westfalen das Gebiet der Gemeinde Havixbeck im Kreis Coesfeld.
Ihr Sitz ist in Havixbeck.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Das Stimmrecht kann nur persönlich und erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres ausgeübt werden. Das passive Wahlrecht beginnt mit Eintritt der Volljährigkeit. Wahlfunktionen in Organen der DLRG Ortsgruppe Havixbeck können nur Mitglieder ausüben. Das aktive und passive Wahlrecht für die Jugend in der DLRG Ortsgruppe Havixbeck regelt die Jugendordnung der DLRG Ortsgruppe Havixbeck.
Die Mitgliederversammlung wird aus den Mitgliedern der DLRG Ortsgruppe Havixbeck gebildet.
Die Mitgliederversammlung tritt jährlich auf Einladung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters zusammen. Alle drei Jahre finden Vorstandswahlen statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies der Vorstand mit einfacher Mehrheit oder ein Drittel der Mitglieder verlangt.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist.
Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstandes beginnt mit der Annahme der Wahl und endet mit dem Beginn der Neuwahlen nach § 21. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen.
Jede ordnungsgemäß einberufene Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn 50 % der Vorstandsmitglieder anwesend sind, von denen einer Vertreter nach § 26 BGB sein muss. Für die Behandlung von Dringlichkeitsanträgen, für die Abstimmungen sowie für Protokolle und Einsprüche gelten die Regelungen zur Mitgliederversammlung entsprechend.
Den Beteiligten können die durch das Verfahren entstandenen Kosten ganz oder teilweise auferlegt werden.
Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen der Organe sowie aller Gremien regelt die vom Präsidialrat erlassene Geschäftsordnung, soweit nicht in dieser Satzung bereits geregelt.
Finanz- und Materialwirtschaft sowie Rechnungslegung werden durch eine Wirtschaftsordnung geregelt, die vom Präsidialrat erlassen wird.
Zur Durchführung von Meisterschaften und Wettkämpfen im Rettungsschwimmen erlässt der Präsidialrat ein Regelwerk Rettungssport. Zur Bekämpfung des Dopings erlässt der Präsidialrat aufbauend auf den Regelungen der WADA und NADA eine Anti-Doping-Ordnung. Diese Anti-Doping-Ordnung ist die Grundlage der Ahndung von Dopingverstößen und gilt nach § 4 Satz 2 der DLRG – Satzung verbindlich für alle Mitglieder der DLRG.
Der Ortsgruppenvorstand erlässt bei Bedarf Bestimmungen, die der Durchführung dieser Satzung dienen.
Diese Satzung löst die am 09.02.1985 auf der Mitgliederversammlung in Havixbeck beschlossene Satzung in der Fassung vom 27.01.1996 ab. Sie tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 30.01.2016 in Kraft.
Havixbeck, 30.01.2016
gez. Benno Behr
gez. Volkmar Brockhausen
gez. Jan Behr
gez. Ina Geske
gez. Heiko Schmitz
gez. Manfred Wasserka
gez. Werner Große Enking
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